Stand: 14. Dezember 2021
1 Zielsetzung dieses Hygienekonzepts
Der vollständige Ausschluss einer Infektion von Beteiligten ist trotz umfangreicher Hygienekonzepte, Maßnahmen, Testungen und Impfungen weder im öffentlichen Leben noch bei Veranstaltungen möglich. Es geht vielmehr darum, für den Spielbetrieb aus gesellschaftlicher und medizinischer Sicht ein vertretbares Risiko, unterBerücksichtigung der Volleyball-spezifischen Bedingungen sowie der Entwicklung der Covid-19-Pandemie, zu gewährleisten. Alle hier aufgeführten Maßnahmen erreichen daher die angestrebte Risikominimierung erst durch die Kombination ihrer Anwendungen.
2 Begriffe Im Konzept verwendeter Begriff Erklärung
Hygiene-Beauftragter der Heimmannschaft (HdH):
Vom Verein benannte Person, die für Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzepts verantwortlich ist
Hygiene-Assistent
Vom Hygiene-Beauftragten benannt, Vertreter des Hygienebeauftragten bei dessen Abwesenheit
Aktive Beteiligte
Aktive Beteiligte sind alle Personen, die unmittelbar am Spielbetrieb beteiligt sind:
• Spieler der Mannschaften
• Offizielle der Mannschaften: Trainer, Co-Trainer, Scout, Physiotherapeut, Arzt
• Schiedsrichter
• Schiedsrichter-Beobachter
Passive Beteiligte
Passive Beteiligte sind alle Personen, die für den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs (am Spieltag) zwingend erforderlich sind:
• Helfer für den Auf- und Abbau des Wettkampfbereichs
• Hygiene-Beauftragter bzw. Hygiene-Assistent
• Schreiber; Schreiber-Assistent und Bedienung Hallenanzeige
• Ballroller und Wischer (Quickmopper)
• Hallensprecher, DJ
• Zusätzliche Teammitglieder (verletzte Spieler, Busfahrer,Physiotherapeut*in)
Zuschauer
Alle Gäste, die dem Spiel beiwohnen
Medizinische Masken
Mindeststandard OP-Masken Gewünscht sind FFP2/KN95-Masken
2G++ Regel
Zutritt zu den Sportveranstaltungen nur für Geimpfte oder Genesene mit offiziellem negativen Test (24h) oder negativen PCR-Test (48h).
Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren und Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. In diesen Fällen ist ein offizieller negativer Test (24h) oder negativer PCR-Test (48h) erforderlich.
Kindergartenkinder und Schüler*innen, die regelmäßig getestet werden (Vorlage des Schüler*innenausweis) müssen weder geimpft sein, noch müssen sie einen negativen Test vorlegen.
Weiterhin gilt in der gesamten Halle eine Maskenpflicht (Ausnahmen sind in Tabelle 1 definiert).
Die 2G++ Regel gilt für alle Anwesenden.
3 Unterteilung der Halle in Bereiche
Angaben zu Halle:
Barnim-Gymnasium (große Halle) Ahrensfelder Chaussee 41, 13057 Berlin
Die Bereiche der Halle sind in Abbildung 1 zu sehen. Tabelle 1 legt fest, welche Bereiche von welchen Personen betreten werden dürfen und welche Regeln in diesen Bereichen gelten.
Abbildung 1: Hallenplan Sporthalle Barnim-Gymnasium Ahrensfelder Chaussee 41, 13057 (Darstellung nicht maßstabsgetreu)
Hallenbereich | Darf betreten werden durch |
Umkleideraumbereich • Umkleidekabinen (UK 1-6) • Toiletten 1. OG |
Aktive Beteiligte (mit medizinischer Maske, wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann) |
Hallenfläche • Spielfeld • Toiletten EG • Geräteräume |
Aktive Beteiligte (keine Maskenpflicht von Beginn der Erwärmung bis Ende des Spiels) Passive Beteiligte (mit medizinischer Maske, ausgenommen Helfer beim Auf- und Abbau des Wettkampfbereichs) |
Zuschauerbereich • Zuschauereingang • Zuschauerausgang • Tribüne Sitzbereich |
Zuschauer (mit medizinischer Maske, auch auf dem eigenen Sitzplatz) |
Hallenbereich | Darf betreten werden durch |
Zugang Umkleidekabinen | Aktive Beteiligte (nur mit medizinischer Maske) |
Zugang Tribüne | Zuschauer (nur mit medizinischer Maske) |
Tabelle 1: Unterscheidung der Hallenbereiche und deren Zutrittsrechte
4 Allgemeine Hygienemaßnahmen
Alle am Spielbetrieb beteiligten aktiven und passiven Personen werden durch den Hygieneverantwortlichen der Heimmannschaft über die üblichen notwendigen und sinnvollen Maßnahmen aufgeklärt und informiert (AHA-Regeln).
4.1 Hygienebeauftragter
Der Hygiene-Beauftragte des Vereins ist der Ansprechpartner für sämtliche Hygienefragen innerhalb des eigenen Vereins sowie gegenüber öffentlichen Stellen, anderen Vereinen und gegenüber dem DVV (insbesondere den spielleitenden Stellen). Er arbeitet eng mit dem/den Hygiene-Assistenten zusammen und trägt Sorge für die Einhaltung der Hygienerichtlinien (gemäß vereinseigenem Hygienekonzept) während des Heimspiels. Er oder sein/e Hygiene-Assistenten ist für hygienische Belange jederzeit für interne und externe Anspruchsgruppen erreichbar.
Aufgabenbereiche des Hygienebeauftragten und seines/seiner Assistenten:
• Aufklärung des gesamten vereinseigenen Personals, das im Rahmen des Spielbetriebs an der Organisation und am Ablauf beteiligt ist (alle aktiven und passiven Beteiligten des eigenen Vereins) zu allgemeinen und speziellen Hygienemaßnahmen (Händedesinfektion, Husten- und Nieshygiene, Abstand, Zonierung und Wegführung am Spieltag etc.);
• Anwesenheit im Spielbetrieb
• Informationspflicht im Fall einer nachgewiesenen Corona-Infektion im Team oder im Vereinsumfeld;
• Koordination der Desinfektionsmaßnamen auf der Spielfläche vor, während und nach dem Spiel (Mannschaftsbänke, Spielbälle, Schreibertisch, Spielanlage etc.);
• Entscheidungsbefugnis über Fälle und Situationen im Rahmen der Pandemiebekämpfung, welche nicht in diesem Dokument geregelt sind
Der Hygienebeauftragte der Heimmannschaft (HdH) hat Zugang zu allen Bereichen der Halle. Bei Situationen im Rahmen der Pandemiebekämpfung, welche nicht im vereinseigenen Hygienekonzept geregelt sind, ist der HdH entscheidungs- und weisungsbefugt.
5 Zugang zur Halle
5.1 Zugang für aktive und passive Beteiligte
Alle aktiven und passiven Beteiligten werden durch den Hygienebeauftragten der Heimmannschaft (HdH) am Sportlereingang der Halle in Empfang genommen und über die geltenden Hygienerichtlinien aufgeklärt (Zoneneinteilung der Halle, Nutzung der Umkleideräume, Verhalten auf und neben dem Spielfeld). Es erfolgt eine Kontrolle der Einhaltung der 2G++ -Regelung durch den HdH. Weiterhin erfolgt eine Desinfektion der Hände.
Die Gastmannschaft übergibt dem HdH eine Liste der anwesenden Personen, sowie die Ausgefüllten Bescheinigungen „Selbsterklärung Gesundheitszustand“ aller aktiven und passiven Beteiligten. Die Anzahl mitreisender Fans sind dem Verein im Vorfeld per E-Mail mitzuteilen. Ohne zusätzliche Absprachen im Vorfeld beträgt die zulässige Höchstanzahl 20 Personen.
5.2 Zugang für Zuschauer
Zuschauer müssen die Sportstätte durch den Zuschauereingang betreten. Ein- und Ausgang der Zuschauertribünen sind räumlich getrennt und durch ein Einbahnstraßensystem miteinander verbunden. Die zulässige Gesamtanzahl für Zuschauer beträgt 199. Die Zahl der Zuschauer wird bei Einlass durch Ausgabe abgezählter Eintrittskarten überwacht.
Am Einlass gelten folgende Richtlinien:
• Kontrolle der Einhaltung der 2G++ Regel
• Kontaktverfolgung wahlweise digital (per Corona-Warnapp) oder analog unter schriftlicher Angabe der Kontaktdaten
• Visuelle Einschätzung über das allgemeine Gesundheitsbefinden
• Anstellen am Einlass im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Am Einlass werden durch die Heimmannschaft Desinfektionsmittel, sowie medizinische Masken vorgehalten.
6 Nutzung der Umkleidekabinen
Jede am Spieltag beteiligte Mannschaft, sowie jedes Schiedsrichterduo erhält Zugang zu einem eigenen, im Vorfeld zugewiesenen Umkleideraum. Die Aufenthaltsdauer in den Umkleideräumen durch die Mannschaften/Schiedsrichter ist auf ein Minimum zu begrenzen. Unnötige Verweildauern sind zu vermeiden.
Die Umkleideräume werden regelmäßig bzw. sofern möglich permanent gelüftet.
7 Spielablauf
Es gelten die Regularien des offiziellen angepassten Spielablaufprotokolls „Corona“ des DVV. Dieses ist in ausgedruckter Form am Schreibertisch einsehbar.
8 Verhalten bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses
Alle Beteiligten des Spieltages verpflichten sich zu einer Meldung im Falle eines positiven Testergebnisses bis zu 7 Tage nach der Veranstaltung beim Hygienebeauftragten der Heimmannschaft oder seines/r Assistenten.
Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses erfolgt eine direkte Meldung des Hygienebeauftragen oder seines/r Assistenten an die zuständigen Behörden und den DVV.
Die betroffene/n Person/en begeben sich in freiwillige häusliche Quarantäne, bis die Verdachtssituation aufgeklärt werden konnte.